Die Auto-Haftpflicht-Versicherung ist eine gesetzlich erforderliche Pflichtversicherung und für jeden Fahrzeughalter erforderlich. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung geht es nicht und stellt einen Verstoß gegen die Versicherungspflicht dar. Kommt es zu einem Unfall beginnt die Kontrolle der Schuldfrage. Ist der Schädiger allein veranwortlich übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schadenersatz. Der Unfallgegner hat mit Schuld am Unfall, muss er sich eine entsprechende Minderung beim Schadenersatz in Kauf nehmen.
Die Kaskoversicherung: kfz-versicherungen
Die Versicherer unterscheiden bei der Kasko-Versicherung zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung.
Die Teilkasko-Versicherung ist vorerst für ältere PKWs mit wenigerem Wiederbeschaffungswert geeignet. Diese leistet Abhilfe bei Schäden durch Blitzschlag, Feuer, Schmorbrände, Sturm, Hagel, Diebstahl oder Glasbruch. Auch bei Unfällen und Beschädigungen durch Haarwild springt die Teilkaskoversicherung ein. Moderne Kfz Versicherungen bieten dem Kunden eine sogenannte erweiterte Wildschadensklausel. In diesem Fall kann der Versicherungsschutz auch bei Unfällen mit Tieren aller Art erweitert werden.
Je nach Zustand und Alter des Kraftfahrzeugs kann die Versicherungsprämie durch Wahl einen angemessenen Selbstbehalt je Schadensfall verkleinert werden.
Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich für Neuwagen oder aus erster Hand PKWs. Sie gewährt neben dem Schutz der Teilkaskoversicherung auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und bei Schäden durch höhere Gewalt breit gefächerten Versicherungsschutz. Die durch Dritte mutwilligen Beschädigungen des Fahrzeugs sind auch mit inbegriffen.
Die Bruttobeitragseinnahme der Versicherungswirtschaft hat sich seit dem Jahr 2004 innerhalb der Kraftfahrtversicherung permanent veringert. Erst im Jahre 2010 war erneut eine leichte Erhöhung der Prämieneinnahmen um 0,5 Prozent zu verbuchen. Gegenüber den Vorjahren trotz gewachsener Beitragseinkünfte betrugen sich auf der Schadensseite höhere Kosten.
Das Beitragaufkommen erhöhte sich auf über 20 Milliarden ? und teilte sich wie folgt auf
- Vollkasko = 6,5 Mrd. EUR
- Teilkasko = 1,4 Mrd. EUR
- Kfz-Haftpflicht = 12,1 Mrd. EUR
Höher werdende Policenerstellungen sind vorerst in der Vollkaskoversicherung zu verschreiben. Die politisch bestimmte Abwrackprämie im Jahre 2010 ist Begründung dafür, dass die Zulassungszahlen für Neuwagen sich erhöht haben.
In der Vergangenheit haben sich die Versicherungsgesellschaften über den Konkurrenzkampf einen harten Preiskampf geliefert. In Zukunft auf das beginnende Jahr ist mit einem Preiszuwachs der Autoversicherung zurechnen.
Vorwiegend betroffen von hohen Preiserhöhungen sind Versicherungskunden, welche sich am Anfang ihrer Schadenfreiheitklassen-Entwicklung befinden. In diesem Fall lohnt ein jährlicher Versicherungsvergleich. Die Einsparung von mehreren Hundert Euro ist mehrfach nicht auszuschließen, bei vergleichbaren Versicherungsschutz.
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