Schadenfall in der KFZ Versicherung
Schadensmeldung
In den meisten Fällen reicht immer der einfache Schadensbericht.
Wenn der Unfall oder Diebstahl polizeilich aufgenommen worden sind, wird das Aktenzeichen (beziehungsweise die
Tagbuchnummer),
sowie die Anschrift der entsprechenden Polizeidienststelle benötigt.
Bei Wildschäden wird neben dem Polizeibereicht der Bericht des Försters benötigt. Ein Haarbüschel des angefahrenen
Tieres ist sehr hilfreich für den Nachweis, dass es sich tatsächlich um Haarwild handelt. Unfälle mit anderen
Wirbeltieren sind nämlich in vielen Versicherungen nicht mitversichert.
Wo ist welcher Schaden versichert
Haftpflichtversicherung:(siehe Haftpflicht)
Versichert sind alle Schäden des Unfallgegners oder an öffentlichem Eigentum soweit Sie diesen verursacht haben
Teilkasko/Fahrzeugteilversicherung:(siehe Kasko)
Brand oder Explosion, durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub
und Unterschlagung unmittelbare Einwirkung von Sturm (Windstärke mind. 8), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das
Fahrzeug Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild
Vollkasko/Fahrzeugvollversicherung: (siehe Kasko)
Vandalismus sowie selbst verursachte Unfallschäden.
Hinweise
- Wenn Personen verletzt wurden oder Unstimmigkeiten zum Unfallgeschehen bestehen, wird es empfohlen, einen Krankenwagen bzw. die Polizei zu benachrichtigen.
- Teilen Sie dem Versicherer die aufnehmende Polizeiwache und das vollständige Aktenzeichen mit.
- Erstellen Sie mit dem Unfallbeteiligten vor Ort einen Unfallbericht, und senden Sie dem Versicherer diesen umgehend zu.
- Nehmen Sie dazu Namen und Anschriften der Zeugen auf und lassen Sie die Unfallstelle, wenn nötig, fotografieren.
weiter gilt zu beachten
- Unterschreiben Sie vor Ort kein Schuldanerkenntnis. Sie gefährden dadurch Ihren Versicherungsschutz.
- Fordern Sie Ihren Unfallgegner auf, sich umgehend mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen.
- Teilen Sie der Versicherung das Unfallereignis telefonisch mit. Es gilt: je schneller die Mitteilung, desto schneller die Bearbeitung.
- Machen Sie gegenüber dem Unfallbeteiligten grundsätzlich keine Zusagen.
- Verweisen Sie den Unfallgegner an den Versicherer.